Kostenrückerstattung durch Krankenkassen – Gesetzliche Krankenversicherung
Normalerweise erstatten Krankenkassen einen Teil der Kosten, vorausgesetzt, dass der Dienstleister bestimmte Bedingungen erfüllt. Die Dienstleistungen der Naturheilpraxis Eva Storr sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden gefördert. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.
§ 20 = Präventive Ernährungsberatung
Die präventive Ernährungsberatung zielt darauf ab, ernährungsbedingten Krankheiten vorzubeugen oder in speziellen Lebenssituationen zu helfen. Es besteht keine Krankheitssituation und eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Maximal werden 3 Beratungstermine pro Jahr bezuschusst. Die präventive Ernährungsberatung unterliegt der Mehrwertsteuerpflicht.
§ 43 = Ernährungstherapie mit ärztlicher Verweisung
Die Ernährungstherapie mit ärztlicher Verweisung dient zur Unterstützung bei ernährungsabhängigen Krankheiten, die durch die Ernährung beeinflussbar sind. Eine medizinische Indikation und eine Empfehlung für eine individuelle Ernährungsberatung oder -therapie durch den behandelnden Arzt sind Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung. Bei Vorlage einer ärztlichen Verweisung erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen 5-6 Beratungstermine. Eine Ausnahme bildet die AOK in Baden-Württemberg, da sie eigene Ernährungsberaterinnen beschäftigt. Auf Anfrage ist jedoch auch hier oft ein Pauschalbetrag von etwa 100 Euro möglich.